In der Regel besteht über die Laufzeit des Darlehens eine feste Zinshöhe (z.B. Nominalzins von 4,00% p.a.). Der Vorteil hierin besteht in der guten Planungsmöglichkeit. Die zukünftigen Darlehensraten sind schon jetzt bekannt und können in die persönliche Finanzlage eingeplant werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit von Zinssprüngen (z.B.: 1. Jahr: 3,00% p.a., 2. Jahr: 3,20% p.a., 3. Jahr: 3,40% p.a.). In diesem Fall ist darauf zu achten, dass auch in späteren Jahren die höheren Zinszahlungen beglichen werden müssen.
Die dritte Möglichkeit ist die Vereinbarungen von variablen Zinsen. Diese werden in der Regel vierteljährlich neu - je nach den dann aktuellen Marktkonditionen - festgelegt. Hierbei hat der Kreditnehmer die Chance, an sinkenden Kapitalmarktzinsen zu profitieren. Allerdings besteht auch das Risiko von steigenden Zinsen.
Zur Beurteilung der verschiedenen Angebote ist es ratsam, den effektiven Jahreszins zu vergleichen. Dieser ist abweichend vom Nominalzins, da hier alle zusätzlichen Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühren, Disagio) enthalten sind. Damit zeigt er der effektive Jahreszins das tatsächliche Entgelt für die Inanspruchnahme des Kredites (unter Berücksichtigung von Nominalzins, evtl. Disagio, Laufzeit, Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten, Bearbeitungsgebühren). Gemäß dem Verbraucherkreditgesetz ist die Angabe des effektiven Jahreszinses im Kreditvertrag zwingend erforderlich.
Die Grundlage der Zinshöhe bildet der von der Europäischen Zentralbank festgesetzte Leitzins. Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung des Leitzinses nach der Euro-Einführung. Es wird gezeigt, dass die Europäische Zentralbank die Leitzinsen nach einer längeren Niedrigzinsphase nun wieder erhöht hat. Dennoch ist der Zins, im Vergleich zu den Jahren 2000 und 2001 noch als niedrig anzusehen.
Die Laufzeit des Darlehens kann mit dem Kreditinstitut vereinbart werden. Während dieser Zeit ist der Kreditnehmer und das Kreditinstitut an die Konditionen des abgeschlossenen Kreditvertrages gebunden.
Bei der Finanzierung von Eigenheimen wird i.d.R. eine längere Darlehenslaufzeit gewählt (meist 10 bis 15 Jahre). Es ist zu beachten, dass der Darlehensbetrag nach Ende der Laufzeit, insbesondere bei höheren Kreditbeträgen, noch nicht vollständig zurückgezahlt sein muss.
Bei Konsumentenkrediten variiert die Laufzeit je nach Höhe des Kredites und der Tilgung zwischen 1 Jahr und 6 Jahren.
Dem Kreditvertrag sind die AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen) beigefügt. Dies sind vorformulierte Vertragsbedingungen und beziehen sich auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank. Darin werden beispielsweise Mitteilungspflichten des Kreditnehmers, Kündigungsrechte etc. geregelt. Es ist ratsam, diese genau zu lesen und eventuelle Fragen mit dem Kreditinstitut zu klären. Sollten die AGB's vom Kreditnehmer nicht akzeptiert werden, so wird in der Regel jedoch auch kein Kreditvertrag zu Stande kommen können.
Bei der Finanzierung von Eigenheimen wird in der Regel eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert sich das Kreditinstitut ab, falls das Darlehen von dem Kreditnehmer nicht mehr zurückgezahlt werden kann.
Weitere Sicherheiten sind beispielsweise die Verpfändung von Konten oder Bausparguthaben an das Kreditinstitut oder die Bürgschaft, bei der eine weitere Person für die Rückzahlung des Kredites bürgt. Ob die Stellung von Sicherheiten erforderlich ist, hängt individuell von der Bonität des Kreditnehmers sowie der Darlehensart und -höhe ab.
Einige Kreditinstitute vereinbaren mit dem Kreditvertrag zusätzlich eine sog. Kreditversicherung. Sollte der Kreditnehmer aufgrund von eingetretener Arbeitslosigkeit die fälligen Darlehensraten nicht mehr begleichen können, so werden diese durch die Kreditversicherung gezahlt. Bei Abschluss einer Kreditversicherung sind die individuellen Vereinbarungen genau zu prüfen (Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kreditrate von der Versicherung gezahlt wird? Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag und steht dieser in einem angemessenen Verhältnis zur Kreditsumme?) Die zusätzlichen Versicherungsbeiträge sind in die persönliche Finanzkalkulation mit einzubeziehen.
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