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    • Kredit - Begriffsklärung

      Mit der Gewährung eines Kredites überlassen Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) einen Geldbetrag für eine bestimmte Zeit an Privat-personen oder Unternehmen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur späteren Rückzahlung des Darlehens und zur Zahlung von Zinsen.

    • Kreditbegriff gemäß KWG

      In § 19 KWG (Kreditwesengesetz) ist der Kreditbegriff, wie ihn die Kreditinstitute auszulegen und anzuwenden haben, so umfassend wie möglich definiert, um weitgehend alle denkbaren Kreditrisiken zu erfassen und damit gegebenenfalls der Meldepflicht zu unterwerfen.

    • Arten von Krediten

      Konsumentenkredite

      zur Finanzierung von Anschaffungen des persönlichen Bedarfs (z.B. Neuwagen, Gebrauchtwagen, Möbel, PC, etc.)

      Baufinanzierungskredite

      zur Finanzierung eines Neubaus / eines Kaufs / einer baulichen Modernisierung von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern.

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