Der Kreditvertrag
Hat die Kreditwürdigkeitsprüfung zu einem positiven Ergebnis
geführt, so wird ein entsprechender Kreditvertrag erstellt. Der
Kreditvertrag bildet die Rechtsgrundlage für das
vereinbarte Kreditgeschäft.
Die wichtigsten Bestandteile sind: Zins, Laufzeit, Sicherheiten, Auszahlung und Rückzahlung
Zins
In der Regel besteht über die Laufzeit des Darlehens eine feste
Zinshöhe (z.B. Nominalzins von 4,00% p.a.). Der Vorteil hierin
besteht in der guten Planungsmöglichkeit. Die zukünftigen
Darlehensraten sind schon jetzt bekannt und können in die persönliche
Finanzlage eingeplant werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit von Zinssprüngen (z.B.: 1. Jahr: 3,00% p.a., 2. Jahr: 3,20% p.a., 3. Jahr: 3,40% p.a.). In diesem Fall ist darauf zu achten, dass auch in späteren Jahren die höheren Zinszahlungen beglichen werden müssen.
Die dritte Möglichkeit ist die Vereinbarungen von variablen Zinsen. Diese werden in der Regel vierteljährlich neu - je nach den dann aktuellen Marktkonditionen - festgelegt. Hierbei hat der Kreditnehmer die Chance an sinkenden Kapitalmarktzinsen zu profitieren. Allerdings besteht auch das Risiko von steigenden Zinsen.
Zur Beurteilung der verschiedenen Angebote ist es ratsam, den effektiven Jahreszins zu vergleichen. Dieser ist abweichend vom Nominalzins, da hier alle zusätzlichen Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühren, Disagio) enthalten sind. Damit zeigt er der effektive Jahreszins das tatsächliche Entgelt für die Inanspruchnahme des Kredites (unter Berücksichtigung von Nominalzins, evtl. Disagio, Laufzeit, Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten, Bearbeitungsgebühren). Gemäß dem Verbraucherkreditgesetz ist die Angabe des effektiven Jahreszinses im Kreditvertrag zwingend erforderlich.
Die Grundlage der Zinshöhe bildet der von der Europäischen Zentralbank festgesetzte Leitzins. Die obige Grafik veranschaulicht die Entwicklung des Leitzinses nach der Euro-Einführung. Es wird gezeigt, dass die Europäische Zentralbank die Leitzinsen nach einer längeren Niedrigzinsphase nun wieder erhöht hat. Dennoch ist der Zins, im Vergleich zu den Jahren 2000 und 2001, noch als niedrig anzusehen.

Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens kann mit dem
Kreditinstitut vereinbart werden. Während dieser Zeit ist der Kreditnehmer
und das Kreditinstitut an die Konditionen des abgeschlossenen Kreditvertrages
gebunden.
Bei der Finanzierung von Eigenheimen wird i.d.R. eine längere
Darlehenslaufzeit gewählt (meist 10 bis 15 Jahre). Es ist zu
beachten, dass der Darlehensbetrag nach Ende der Laufzeit, insbesondere
bei höheren Kreditbeträgen, noch nicht vollständig zurückgezahlt
sein muss.
Bei Konsumentenkrediten variiert die Laufzeit je
nach Höhe des Kredites und der Tilgung
zwischen 1 Jahr und 6 Jahren.
Dem Kreditvertrag sind die AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen) beigefügt. Dies sind vorformulierte Vertragsbedingungen und beziehen sich auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank. Darin werden beispielsweise Mitteilungspflichten des Kreditnehmers, Kündigungsrechte etc. geregelt. Es ist ratsam, diese genau zu lesen und eventuelle Fragen mit dem Kreditinstitut zu klären. Sollten die AGB's vom Kreditnehmer nicht akzeptiert werden, so wird in der Regel jedoch auch kein Kreditvertrag zu Stande kommen können.
Sicherheiten
Bei der Finanzierung von Eigenheimen wird in der Regel eine Grundschuld
in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert sich das Kreditinstitut
ab, falls das Darlehen von dem Kreditnehmer nicht mehr zurückgezahlt
werden kann.
Weitere Sicherheiten sind beispielsweise die Verpfändung von Konten oder Bausparguthaben an das Kreditinstitut oder die Bürgschaft, bei der eine weitere Person für die Rückzahlung des Kredites bürgt. Ob die Stellung von Sicherheiten erforderlich ist, hängt individuell von der Bonität des Kreditnehmers sowie der Darlehensart und -höhe ab.
Einige Kreditinstitute vereinbaren mit dem Kreditvertrag zusätzlich eine sog. Kreditversicherung. Sollte der Kreditnehmer aufgrund von eingetretener Arbeitslosigkeit die fälligen Darlehensraten nicht mehr begleichen können, so werden diese durch die Kreditversicherung gezahlt. Bei Abschluss einer Kreditversicherung sind die individuellen Vereinbarungen genau zu prüfen (Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kreditrate von der Versicherung gezahlt wird? Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag und steht dieser in einem angemessenen Verhältnis zur Kreditsumme?) Die zusätzlichen Versicherungsbeiträge sind in die persönliche Finanzkalkulation mit einzubeziehen.
Auszahlung
Bei Konsumentenkrediten erfolgt die Auszahlung des Kredites
in der Regel in voller Höhe auf ein vorher festgelegtes
Konto. Evtl. Auszahlungsvoraussetzungen sind dem Kreditvertrag
zu entnehmen.
Bei Baufinanzierungskrediten für den Neubau eines Eigenheims werden Auszahlungen nach Baufortschritt erfolgen. D.h., dass mit jeder Bauphase ein weiterer Teilbetrag des Kredites ausgezahlt wird. Die genauen Bedingungen sind mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren. Zumeist sind Teilauszahlungen an die Einreichung von spezifischen Unterlagen (z.B. Grundbucheintragungen, Rechnungen, Fotos) geknüpft.
Wurde im Kreditvertrag ein Disagio, ein Auszahlungsabschlag auf den vereinbarten Kreditbetrag, vereinbart, so wird nicht die volle Kreditsumme ausgezahlt. Bei einem Disagio von beispielsweise 3% und einem Kreditbetrag von € 10.000 werden folglich nur € 9.700 ausgezahlt.
Ebenfalls wird die Rückzahlung
des Kredites im Kreditvertrag festgehalten.