• Kreditantrag stellen

  • Antragsstellung

    Mit der Antragsstellung sind, abhängig von Höhe und Verwendungszweck des Kredites, diverse Unterlagen einzureichen:

    Mit dem Formular zur Selbstauskunft werden allgemeine Personendaten (z.B. Name, Geburtsdatum, Beruf) aber insbesondere Daten zur Finanz- und Vermögenslage erfragt (z.B. regelmäßige Einnahmen und Ausgaben, bestehende Sparanlagen, bereits bestehende Kredite). Insbesondere bei höheren Kreditbeträgen achten Kreditinstitute darauf, dass der Antragsteller auch angespartes Guthaben mit in die Finanzierung einbringt.

    Weiterhin wird an dieser Stelle zumeist um die Erlaubnis zur SCHUFA-Anfrage gebeten. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von kreditgebenden Unternehmen (z.B. Banken, Autohäusern, Versandhäusern). Die SCHUFA erhält von den Vertragspartnern Informationen, z.B. über das Bestehen von Krediten, Kreditkarten, Leasingverträgen. Nach der Zustimmung zur Anfrage wird sich das Kreditinstitut bei der SCHUFA erkundigen, welche Meldungen über den Antragssteller vorliegen. Einige sind positiv oder neutral (z.B. Kreditanträge, bestehende oder bereits zurückgezahlte Kredite) zu werten, andere werden dagegen negativ gewertet (z.B. Kreditkündigung wegen Zahlungsverzug, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen).

    Mit der Selbstauskunft bittet das Kreditinstitut in der Regel um Nachweise zu den gemachten Angaben (z.B. die letzten 3 Gehaltsnachweise, Belege über die Sparguthaben oder Verträge der bestehenden Kredite). Selbstverständlich variieren die benötigten Unterlagen je nach Höhe des beantragten Kreditbetrages und Zweck des Kredites. Bei geringeren Kreditbeträgen sind evtl. lediglich Gehaltsnachweise und die Zustimmung zur SCHUFA-Anfrage einzureichen.

    Insbesondere bei Baufinanzierungskrediten werden detaillierte Unterlagen zum Bauobjekt (z.B. Grundrisse, Grundbuchauszug, genaue Angaben zum Bauvorhaben) benötigt. Diese sind für die Ermittlung des Beleihungswerts erforderlich. Der Beleihungswert ist der vorsichtig ermittelte Wert der Immobilie. Dabei werden Grundstücksfläche, Art und Lage, Größe und Ausstattung der Immobilie in die Beleihungswertermittlung einbezogen.

    Der Beleihungswert wird zur Beurteilung der Sicherheit der Immobilie benötigt und ist zudem Grundlage zur Berechnung der Beleihungsgrenze. Bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes (Beleihungsgrenze) können Kreditinstitute teilweise geringere Zinssätze anbieten, da der Wert der Immobilie den Kredit in einem besonders guten Maße absichert.

    Gegebenenfalls wird sich das Kreditinstitut erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, falls weitere Unterlagen benötigt werden oder Unklarheiten bestehen.

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