Was sind Darlehen?
Begriff:
Wer Geld oder andere vertretbare Sachen als Darlehen empfangen hat,
ist verpflichtet, dem Darleiher das Empfangene in Sachen gleicher Art,
Güte und Menge zurückzuerstatten.
(§ 607,1 BGB)
Das Darlehen kommt also erst mit Empfang des Geldes zustande (Realvertrag).
Dem Darlehensvertrag geht der Darlehensvorvertrag, der in der Praxis
vielfach Kreditvertrag genannt wird, voraus. In diesem Vorvertrag wird
die Hingabe des Darlehens versprochen
(§ 610 BGB). Der Darlehensvertrag kann formlos abgeschlossen werden,
doch ist die Ausstellung eines Schuldscheins üblich. Das Darlehen
wird praktisch angewandt beim Realkredit und Personalkredit (dort neben
dem Kontokorrentkredit und dem Diskontkredit).
Im Gegensatz zum Kontokorrentkredit wird beim Darlehen in der Regel
der gesamte Kreditbetrag bei der Bereitstellung ausgezahlt und nach
vereinbartem Tilgungsplan getilgt. Eine automatische Wiederaufstockung
auf den ursprünglichen Darlehen ist nicht möglich. In der
Praxis werden die Begriffe Darlehen und
Kredit häufig
im gleichen Sinne gebraucht.