Kreditwissen kompakt!
Begriff:
Mit der Gewährung eines Kredites überlassen Kreditinstitute
(Banken und Sparkassen) einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte
Zeit an Privatpersonen oder Unternehmen. Der Kreditnehmer verpflichtet
sich im Gegenzug zur späteren Rückzahlung des Darlehens und
zur Zahlung von Zinsen.
Kreditbegriff gemäß KWG:
In § 19 KWG (Kreditwesengesetz) ist der Kreditbegriff, wie
ihn die Kreditinstitute auszulegen und anzuwenden haben, so umfassend
wie möglich definiert, um weitgehend alle denkbaren Kreditrisiken
zu erfassen und damit gegebenenfalls der Meldepflicht zu unterwerfen.
Arten von Krediten
Üblicherweise werden an Privatpersonen folgende Kredite ausgegeben:
- Konsumentenkredite zur Finanzierung von Anschaffungen des persönlichen
Bedarfs (z.B. Neuwagen, Gebrauchtwagen, Möbel, PC, etc.)
- Baufinanzierungskredite zur Finanzierung eines Neubaus / eines
Kaufs / einer baulichen Modernisierung von beispielsweise Eigentumswohnungen
oder Einfamilienhäusern.
Besteht der Wunsch nach einem Kredit, so ist zunächst Kontakt
zu dem Kreditinstitut aufzunehmen. Bei der Kreditantragstellung
gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie hier
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