Kreditwissen kompakt!


Begriff
:
Mit der Gewährung eines Kredites überlassen Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte Zeit an Privatpersonen oder Unternehmen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur späteren Rückzahlung des Darlehens und zur Zahlung von Zinsen.

Kreditbegriff gemäß KWG:
In § 19 KWG (Kreditwesengesetz) ist der Kreditbegriff, wie ihn die Kreditinstitute auszulegen und anzuwenden haben, so umfassend wie möglich definiert, um weitgehend alle denkbaren Kreditrisiken zu erfassen und damit gegebenenfalls der Meldepflicht zu unterwerfen.

Arten von Krediten
Üblicherweise werden an Privatpersonen folgende Kredite ausgegeben:
- Konsumentenkredite zur Finanzierung von Anschaffungen des persönlichen Bedarfs (z.B. Neuwagen, Gebrauchtwagen, Möbel, PC, etc.)
- Baufinanzierungskredite zur Finanzierung eines Neubaus / eines Kaufs / einer baulichen Modernisierung von beispielsweise Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern.

Besteht der Wunsch nach einem Kredit, so ist zunächst Kontakt zu dem Kreditinstitut aufzunehmen. Bei der Kreditantragstellung gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie hier weiter.